Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen dürfen nicht länger im Dunklen bleiben
Vor dem Kauf oder dem Leasing eines Neuwagens müssen Kunden automatisch über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen informiert werden. Das fordert die EU-Richtlinie 1999/94/EG über die „Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen“. Nur allzu berechtigtes Ziel der Richtlinie ist es, für mehr Transparenz und damit zugleich für mehr Klima- und Verbraucherschutz beim Autokauf zu sorgen. Die Verbraucher sollen entsprechend bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden. Auf der Grundlage der Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sollen sie ihre Wahl für einen neuen Pkw – zumindest auch - zugunsten der Umwelt und des Geldbeutels treffen. Denn verbrauchsärmere Pkw sind weniger klimaschädlich und bringen im Zeitalter steigender Spritkosten zugleich enorme finanzielle Einsparpotentiale mit sich.
- In Werbeschriften und Annoncen müssen Kraftstoffverbrauch (kombiniert, innerorts und außerorts), sowie CO2-Emissionen gut sichtbar dargestellt werden.
- Am Verkaufsort müssen vorhanden sein
- Hinweis auf Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen (am/unmittelbar neben dem Fahrzeug)
- Aushang mit vergleichenden Angaben im Verkaufsraum
- Leitfaden
Diese Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts sind durch die „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ (kurz: Pkw-EnVKV) in das deutsche Recht umgesetzt worden. Seit 1. November 2004 müssen Pkw-Neuwagen gekennzeichnet werden.
Hinweis am Fahrzeug
Die Autohändler sind danach zum einen verpflichtet, sämtliche in ihren Verkaufsräumen ausgestellten Neufahrzeuge mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu versehen. Der DIN A4 große Hinweis muss entweder direkt am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht sein. Die Pkw-EnVKV legt genau fest, welche Angaben wie dargestellt werden müssen. In der Verantwortung der Hersteller liegt es, den Händlern die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Als Neuwagen gelten übrigens auch Tageszulassungen sowie alle anderen Pkw, die noch zu keinem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.
Aushang mit vergleichenden Angaben
Außerdem müssen die Autohändler deutlich sichtbar einen Aushang anbringen, der die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen aller Modelle neuen Pkw enthält, die in den Verkaufsräumen ausgestellt oder an diesen oder über diese Verkaufsorte zum Kauf oder Leasing angeboten werden. Dem Kunden wird so eine vergleichende Übersicht zur Verfügung gestellt.
Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Hersteller und Händler sind, drittens, verpflichtet, einen „Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen am Verkaufsort an am Kauf oder Leasing Interessierte auf Anfrage unverzüglich und unentgeltlich auszuhändigen“. Dieser Leitfaden ist auch im Internet kostenlos unter www.dat.de herunter zu laden.
Kennzeichnung in Anzeigen und Werbeschriften
Schließlich haben „Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Pkw … gemacht werden“. Diese Kennzeichnungspflicht umfasst sowohl Werbeanzeigen in Zeitungen, Magazinen, Broschüren usw. als auch Plakate oder sonstige Druckschriften, die für die Vermarktung der Fahrzeuge und zur Werbung in der Öffentlichkeit genutzt werden. Ebenso zählen Darstellungen im Internet dazu.
Die Kennzeichnungspflicht entsteht, sobald Pkw in Anzeigen etc. mit Motorisierungsangaben, z.B. durch Angaben der PS oder des Hubraums, oder konkrete Modelle eines Fahrzeuges beworben werden.
Welche rechtlichen Schritte bei zu hohem Kraftstoffverbrauch eines Pkw unternommen werden können, sind hier nachzulesen:
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Fehlerhafte_Verbrauchsangaben.pdf Stand Juni 2009 |
85 K |
Noch immer massive Vollzugsdefizite
Unmittelbar nach Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht im November 2004 wurden die – zwingenden – Vorgaben der Verordnung von Herstellern und Händlern größtenteils schlichtweg ignoriert. Eine Kennzeichnung erfolgte so gut wie gar nicht. Das hat sich zwischenzeitlich, nicht zuletzt wegen der Aktivitäten und der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), geändert. Mittlerweile wird oftmals korrekt gekennzeichnet. Gleichwohl stellt die DUH bei Testbesuchen immer wieder auch heute noch massive Vollzugsdefizite fest. Die Umsetzung der Pkw-EnVKV wird von vielen Herstellern und Händlern noch immer lax gehandhabt. Teils fehlt eine Kennzeichnung vollständig, teils wird nur halbherzig, beispielsweise nicht deutlich sichtbar, gekennzeichnet. Besser ist die Situation bei der Kennzeichnung in Werbeschriften. Hier hat – u.a. – die DUH erreicht, dass nunmehr immerhin etwa 95% der Anzeigen die erforderlichen Angaben korrekt enthalten.
Die DUH legte wegen der Vollzugsdefizite in deutschen Bundesländern bei der PKW-EnVK im Februar Beschwerde bei EU-Kommissionspräsident Barroso ein. Mehr: DUH-Pressemitteilung vom 12.03.08
Deutsche Umwelthilfe als „Vollzugshelferin“
Die zuständigen Behörden sehen bei Verstößen gegen die Pkw-EnVKV leider meistens untätig zu. In einigen Bundesländern fehlt es sogar bis heute überhaupt an der Benennung einer zuständigen Behörde.
Die DUH nimmt daher durch ihre Arbeit vielfach die Rolle einer „Vollzugshelferin“ wahr. Sie macht auf Umsetzungsdefizite aufmerksam, mahnt Verstöße gegen die EnVKV ab und verlangt Unterlassungserklärungen. Sind Hersteller oder Händler nicht bereit, sich außergerichtlich zu verpflichten, zukünftig für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu sorgen, verfolgen wir als klageberechtigter Verbraucherschutzverband Verstöße gegebenenfalls auch vor Gericht weiter. Selbstverständlich kann das aber immer nur stichprobenartig erfolgen. Eigentlich obliegt diese Aufgabe dem Staat und konkret den Bundesländern. Diese ziehen sich jedoch immer mehr aus der ihren originären Kontroll- und Überwachungstätigkeit zurück. Effektiver Klima- und Verbrauchschutz seitens des Staates sieht anders aus.
Pressemitteilungen
- 02.09.2010 - AKW-Debatte: Die Schlachten von vorgestern beenden
- 31.08.2010 - Endspurt bei der Partikelfilternachrüstung: Deutsche Umwelthilfe mahnt zur Eile
- 27.08.2010 - Glühlampenausstieg: Deutsche Umwelthilfe sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Sammlung von Energiesparlampen
- 26.08.2010 - Wortbruch von VDA-Präsident Wissmann: neues chemisches Pkw-Kühlmittel wird ab 2011 zum akuten Gesundheitsrisiko für Insassen und Unfallretter
- 26.08.2010 - Stuttgart 21: Deutsche Umwelthilfe fordert Abriss-Stopp wegen Verstoß gegen Feinstaub-Auflagen

