Stromtransparenz ist kein Selbstläufer
Vier Jahre nach Inkrafttreten der Stromkennzeichnung ist der Strommarkt nicht offener und damit beweglicher geworden. Verbraucher finden keine oder nur unzureichende Informationen über die Art und Weise der Stromerzeugung bei Stromanbietern und die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Deshalb können sie kaum Vergleiche zwischen den Stromanbietern anstellen und lassen alles beim Alten.
- Die RWE Key Account GmbH liefert Strom zu 70 Prozent aus fossilen und sonstigen Energieträgern wie. z. B. Steinkohle, Braunkohle oder Erdgas größtenteils hier in Deutschland gewonnen. Darüber hinaus werden weitere 20 Prozent durch Kernkraft und 10 Prozent durch erneuerbare Energien gewonnen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kWh radioaktiver Abfall sowie 816 g/kWh CO2-Emissionen verbunden.
- Strom des E.ON Avacon Vertrieb setzt sich aus 33 Prozent Kernkraft, 45 Prozent fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 22 Prozent erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 386 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0009 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
- Bei der Vattenfall Europe Sales GmbH fließt zu 77 Prozent Strom aus fossilen Energieträgern durch das Netz. 5 Prozent stammen aus Kernkraftwerken und 18 Prozent bestreiten letztendlich erneuerbare Energien. Die CO2-Emissionen liegen damit bei 655,2 g/kWh und bei 0,0001 g/kWh radioaktivem Abfall.
- Die EnBW-VSG bietet einen Energieträgermix aus 60 Prozent Kernenergie, 33 Prozent fossile und sonstige Energieträger und zu 7 Prozent aus erneuerbaren Energien an. Damit fallen bei diesem Anbieter 284 g/kWh an CO2-Emissionen und 0,0016 g/kWh an radioaktiver Abfall an.
- Der Strommix der Firma LichtBlick besteht zu 18 Prozent aus erneuerbaren Energien (Wind, Biomasse, Wasser und Photovoltaik) nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Zu 82 Prozent aus erneuerbaren Energien, die nicht nach dem EEG gefördert werden. CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall liegen damit bei 0 g /kWh.
Seit 15.12.2005 besteht nach europäischem und nationalem Recht die gesetzliche Pflicht zur Stromkennzeichnung (Art. 3 Abs. 6 EU-Richtlinie 2003/54/EG; § 42 EnWG). Der Gesetzgeber will damit Transparenz hinsichtlich der Stromherkunft und der mit der Stromerzeugung verbundenen Umweltauswirkungen schaffen.
Solch eine Stärkung der Verbraucherrechte halten auch wir für unerlässlich - aus Gründen des Verbraucher- und des Klimaschutzes. Die Stromkunden sollen durch richtige, nicht irreführende und vollständige Informationen eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Stromanbieters bekommen.
Sie sollen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie ihren Strom von einem Stromanbieter beziehen wollen, der trotz weltweiter Klimaerwärmung unverändert Kohlekraftwerke baut und maßgeblich zum CO2-Ausstoß beiträgt. Oder, ob sie Kunde eines Stromversorgers werden oder bleiben möchten, der große Mengen gefährlicher radioaktiver Abfälle produziert. Oder, ob sie ihren Strom von einem Anbieter beziehen, der maßgeblich auf Erneuerbare Energien und umweltfreundliche Technologien setzt. Und, ob sie auf diese Weise einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das bedeutet zugleich: nicht das Interesse der kennzeichnungspflichtigen Stromversorger ist für die konkrete Ausgestaltung der Stromkennzeichnung maßgeblich, sondern - nach dem zutreffenden Willen des Gesetzgebers - die Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) als Verbraucher- und Umweltschutzverband Vorschläge des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) zur Stromkennzeichnung einer kritischen Analyse unterzogen und eigene Kriterien zur Stromkennzeichnung entwickelt.
Downloads
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Hintergrundpapier_Stromkennzeichung_final.pdf DUH-Hintergrundpapier: Vorschläge für eine verbrauchergerechte Stromkennzeichnung |
58 K |
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Kriterienkatalog_der_DUH_zur_Stromkennzeichnung_mit_Logo.doc Kriterienkatalog der DUH zur Stromkennzeichnung |
83 K |
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Unterstuetzungserklaerung_Final_Version.doc Unterstützungserklärung zum Kriterienkatalog |
0.9 M |
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